Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine möglichst hohe Energiesparsamkeit und die Nutzung erneuerbarer Energien bei bestehenden Gebäuden und Neubauten.

Das in 2020 verabschiedete und in 2023 geänderte Gesetz definiert dazu Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude, die private sowie öffentliche Gebäude betreffen.

Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das GEG enthält Vorgaben, die für jeden Bauherrn und Immobilienbesitzer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise der maximale Energiebedarf eines Gebäudes, Dämmung, Kühlung, Warmwassererzeugung, Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, Voraussetzungen für die Verwendung fossiler Brennstoffe, Energieausweise und mehr.

Seit Anfang 2023 darf der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch 55 % (bisher: 75 %) des Referenzgebäudes betragen.


Hier erfahren Sie mehr über das GEG:

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